Immer mehr Investoren nutzen ihr Stimmrecht, um Druck auf Unternehmen aufzubauen. Dabei stehen vor allem die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Fokus.
F.A.Z. // 9. Januar 2020
Im Jahr 2015 hatte eine amerikanische Aktionärsgruppe von Nonnen und Priestern von der größten Fast-Food-Kette der Welt gefordert, Fleisch, das mit Antibiotika versetzt war, von der Verkaufsliste zu streichen. Zwei Jahre später stimmten auf der Hauptversammlung von McDonald’s rund 30 Prozent dem Antrag zu. Zwar verkauft der amerikanische Fast-Food-Riese immer noch mit Antibiotika versetztes Fleisch, toleriert werden aber nur noch solche, die ausschließlich Tieren verabreicht werden. Es war ein Erfolg für die Aktionärsgruppe, wenn auch ein kleiner.
Aktionäre, denen ein nachhaltiger Sinneswandel nicht schnell genug geht, können von ihrem Stimmrecht als Anteilseigner Gebrauch machen oder selbst Anträge stellen, über die abgestimmt werden kann. Eine der wichtigsten Entscheidungen, die auf den Hauptversammlungen getroffen wird, ist die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Das bedeutet nichts anderes, als dass Aktionäre der Unternehmensführung ihr Vertrauen aussprechen. Im vergangenen April hatten Anteilseigner erstmals in der deutschen Unternehmensgeschichte gegen die Entlastung eines Dax-Vorstands gestimmt. Dem Chef des Agrarchemie- und Pharmakonzerns Bayer, Werner Baumann, wurde von mehr als der Hälfte aller Aktionäre das Misstrauen ausgesprochen. Rein rechtlich hatte das blamable Votum keine Folgen. Mehr als eine Signalwirkung hatte die Abstimmung dennoch.
„Wir benutzen unsere Stimmrechte als Aktionäre, um unser Engagement auszuweiten. In einigen Märkten ist das leichter möglich“, sagt Masja Zandbergen von Robeco, die für die ESG-Integration verantwortlich ist. Das Kürzel ESG steht dabei für Dimensionen der Nachhaltigkeit: die Umwelt, das Soziale und die Unternehmensführung. Aktionärsanträge eigneten sich als Instrument zur Unterstützung des Engagements auf Unternehmensebene, fügt sie hinzu. Vor allem dann, wenn es keine oder zu langsame Fortschritte gebe im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Das betrifft nicht nur umweltspezifische oder ethische Anforderungen, sondern beispielsweise auch die Transparenz der Vorstandsvergütung.
Das Unternehmen soll allen Stakeholdern dienen
Erst im vergangenen Jahr unterzeichneten ranghohe Wirtschaftsvertreter von Konzernriesen wie Amazon, Coca-Cola oder Exxon eine Absichtserklärung, in der sie sich vom Vorrang des „Shareholder Value“ verabschiedeten. Das oberste Ziel der Unternehmen sollte nicht mehr nur die Gewinnmaximierung sein und ausschließlich den Aktionären dienen, also den Shareholdern, sondern allen Stakeholdern: den Mitarbeitern, Kunden, lokalen Gemeinden oder der Umwelt. Trotz dieser Absichtserklärung stehe in Amerika und auch in Großbritannien die Gewinnmaximierung traditionell immer noch im Vordergrund, sagt Zandbergen. Dort sei es nach wie vor schwer, den Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen, wenn kein exakter Zusammenhang zwischen der Unternehmensführung und dessen Effekt auf etwa die Umwelt nachgewiesen werden könne.
Dennoch habe man etwa in den Vereinigten Staaten mit einem vergleichsweise geringen Aktienanteil eine höhere Wirkungskraft, konstatiert Zandbergen. Das Thema ESG sei dagegen in Europa nicht neu, erklärt sie. Schließlich wurden die ersten Schritte für eine stärkere Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenskultur schon vor einigen Jahren getroffen. Doch fehlen nach wie vor konkrete und präzise Formulierungen und die Auswahl bestimmter ESG-Themen. Das werde aber besser, betont sie. In der Vergangenheit scheiterten viele Anträge gerade daran: an unpräzisen Formulierungen oder an zu spezifischen Vorschlägen.
Nicht alle Aktien berechtigen aber zu einem Stimmrecht. Im Jahr 2004, als Google sein Börsendebüt gab, bot das Unternehmen zwei verschiedene Aktienklassen an: A-Aktien mit einem Stimmrecht und B-Aktien mit zehn. Erworben werden konnten aber nur die A-Aktien, wodurch die Gründer Larry Page, Sergey Brin und Eric Schmidt weiterhin Kontrolle über das Unternehmen erhielten. Sie hielten die B-Aktien.
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